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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26. April 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Nutzungen rund um die KI‑Telefon‑ und Automatisierungslösung „Solviq" (insb. Pakete Solviq Voice, Solviq Connect und Solviq Complete), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, die zwischen Solviq Solutions (im Folgenden „Auftragnehmer") und einem Kunden („Auftraggeber") in Bezug auf die Nutzung von Solviq‑Paketen (z. B. Solviq Voice, Solviq Connect, Solviq Complete) geschlossen werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Projektvertrag, ein Abo oder eine Einmalleistung handelt.

1.2 Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Entwicklung, Implementierung und Bereitstellung einer KI‑Telefon‑ und Automatisierungslösung („Solviq") für Friseursalons, Nagelstudios, Beauty‑Salons und Massagepraxen. Die konkreten Leistungen (Anzahl der Kanäle, maximalen Anrufe/Monat, Support‑Level, CRM‑Anbindung, Zusatzfeatures) ergeben sich aus dem jeweils gewählten Paket und dem schriftlichen Vertrag.

2.2 Leistungen umfassen insbesondere:

  • Bereitstellung eines KI‑Telefonassistenten 24/7,
  • Automatische Terminbuchung in den Kalender des Auftraggebers,
  • CRM‑Anbindung (z. B. via Google Sheets),
  • KI‑Stimme in deutscher Sprache,
  • ggf. zusätzliche Kanäle (WhatsApp, E‑Mail, Instagram),
  • Technik‑Setup, Integration und Einrichtung,
  • Remote‑Schulung und Dokumentation.

2.3 Etwaige Zusatzleistungen (z. B. individuelle Anpassungen, zusätzliche Kanäle, erweiterte Automatisierungen) werden gesondert beauftragt und entgolten.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung

3.1 Der Grundvertrag läuft für die Dauer von 6 Monaten ab Go‑Live. Die konkreten Start‑ und Enddaten ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag.

3.2 Innerhalb der 6‑Monats‑Laufzeit ist eine außerordentliche Kündigung nur zulässig, wenn eine erhebliche, dauerhafte Vertragsverletzung des Auftragnehmers vorliegt und dieser nach schriftlicher Anzeige keine Abhilfe schafft.

3.3 Kündigungsfrist vor Ende der 6‑Monats‑Laufzeit: Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der 6‑Monats‑Laufzeit schriftlich kündigen. Fehlt eine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate auf die gleichen Bedingungen.

3.4 Kündigungsrecht nach Go‑Live (7‑Tage‑Geld‑zurück‑Garantie): Innerhalb der ersten 7 Tage nach Go‑Live kann der Auftraggeber den Vertrag schriftlich kündigen, wenn die Systemleistung nicht den im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen entspricht. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.

3.5 Eine Kündigung aus „Lust und Laune" (ohne nachweisbare Vertragsverletzung oder Nicht‑Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs) ist nach den 7 Tagen nicht möglich; es gelten dann ausschließlich die regulären Kündigungsfristen gemäß Ziff. 3.3.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung setzt sich aus einem einmaligen Setup‑Investment und einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr zusammen. Die genauen Beträge ergeben sich aus dem jeweiligen Paket und dem Projektvertrag.

4.2 Das Setup‑Investment wird in der Regel wie folgt aufgeteilt:

  • 50 % bei Auftragserteilung,
  • 50 % nach Abnahme und Go‑Live.

4.3 Die monatliche Nutzungsgebühr wird jeweils im Voraus für den laufenden Monat fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung.

4.4 Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

4.5 Verzögert sich die Zahlung ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers, behält dieser sich das Recht vor, die Leistungen zu sperren, bis die Zahlung geleistet ist, und Mahn‑ sowie Inkassokosten geltend zu machen.

5. Datenverarbeitung und Datenschutz

5.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten stets nur im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

5.2 Das Solviq‑System ist DSGVO‑konform ausgelegt. Die Server‑Infrastruktur, der KI‑Voice‑Agent und die Automatisierungen werden so konfiguriert, dass die Datenverarbeitung nur im erforderlichen Umfang erfolgt.

5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass seine Kunden über die Nutzung des KI‑Telefonassistenten (z. B. Aufzeichnung, Transkription, KI‑Sprach‑Agent) in geeigneter Weise informiert werden und die erforderlichen Einwilligungen erhalten sind.

6. KI‑Dienste Dritter

6.1 Solviq greift für die KI‑Funktionalität teilweise auf Dienste Dritter zu (z. B. Anthropic Claude, OpenAI, ElevenLabs). Die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Anbieter gelten ergänzend.

6.2 Der Auftraggeber wird über den Einsatz solcher Dienste informiert und stimmt deren Nutzung mit diesem Vertrag bzw. den AGB zu.

7. Schulung, Einführung und Dokumentation

7.1 Nach Projektabschluss und Go‑Live bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Remote‑Einführung (max. 2 Stunden) in das System und eine schriftliche Dokumentation zur Nutzung von Solviq an.

7.2 Zusätzliche Schulungen, Workshops oder erweiterte Einführungen können gesondert beauftragt und vergütet werden.

8. Gewährleistung und Support

8.1 Der Auftragnehmer bietet eine 30‑tägige Gewährleistung nach Abnahme. Schwerwiegende Fehler, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erheblich beeinträchtigen, werden im Rahmen dieser Gewährleistung kostenfrei behoben.

8.2 Gewöhnliche Anpassungswünsche, Layout‑Änderungen, Wunsch‑Features oder Erweiterungen werden als Sonder‑ bzw. Folgeaufträge vergütet.

8.3 Der Auftragnehmer stellt Priority‑Support zur Verfügung, der in der Regel während der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zeiten (z. B. täglich 08:00–22:00 Uhr) erreichbar ist.

8.4 Unterstützt werden Störungen und technische Fehler, die auf Seiten des Auftragnehmers liegen. Betriebsbedingte Ausfälle der KI‑Dienste oder Drittdienste (z. B. Twilio, Google, ElevenLabs) können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

9. Haftung

9.1 Die Haftung für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der von Solviq bereitgestellten Daten, Termine oder KI‑Vorschläge trifft, liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

9.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Fehler oder Ungenauigkeiten, die durch KI‑Halluzinationen oder unerwartetes Verhalten von KI‑Drittsystemen entstehen,
  • Veränderungen des Anforderungsprofils oder unzureichende Kundenkommunikation während des Projekts,
  • Datenverluste oder Schäden, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Nutzung, eigenem Systemversagen oder Drittanbieter‑Ausfall (z. B. Ausfall von Twilio, Google) entstehen, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

9.3 Die Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen; die AGB können sich nicht insgesamt von zwingenden Vorschriften der DSGVO und des Produkthaftungsgesetzes freihalten.

10. Vertragsdauer und Verlängerung

10.1 Der Grundvertrag läuft für 6 Monate ab Go‑Live.

10.2 Fehlt eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der 6‑Monats‑Laufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate auf die gleichen Bedingungen.

10.3 Einzelne Leistungen (z. B. Setup‑Investment) sind nicht zurückforderbar, wenn der Auftraggeber innerhalb der regulären Vertragslaufzeit oder der Verlängerung ohne berechtigten Grund kündigt.

11. Änderungen der AGB

11.1 Solviq Solutions behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu aktualisieren, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Website veröffentlicht und ist unter https://www.solviq-solutions.de/agb abrufbar.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für alle Verträge, die aus diesen AGB entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

12.2 Änderungen dieser AGB oder einzelner Vertragsbestandteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien vereinbaren ersatzweise eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Solviq

Der KI-Telefonassistent für moderne Servicebetriebe.

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